22.01.2025

Nationalratspräsidentin Maja Riniker am Chalandamarz in Samedan

Die Aargauer Nationalratspräsidentin Maja Riniker wird die Gemeinde Samedan im Rahmen des «Chalandamarz» mit einer hochkarätigen Delegation besuchen. Es werden unter anderem Bündner Ständeräte, Nationalrätinnen und Nationalräte, eine Vertretung der Bündner Regierung sowie Grossrätinnen und Grossräte zugegen sein. Das Treffen findet unter der Federführung der Standeskanzlei Graubünden statt, die Gemeinde gestaltet das Rahmenprogramm. Der Gemeindevorstand freut sich ausserordentlich, die höchste Schweizerin am 1. März in Samedan empfangen zu dürfen.
 

Konstituierung des Gemeindevorstandes für die Amtsperiode 2025-2028

Anlässlich der Gesamterneuerungswahlen vom Dezember 2024 wurde der Gemeindevorstand für die Amtsperiode 2025-2028 neu bestellt. Die Exekutivbehörde hat sich für die Legislaturperiode 2025-2028 wie folgt konstituiert:

Departement                                          Vorsteher                     Stellvertretung
Öffentliche Sicherheit                             Reto Roner                  Gian Peter Niggli
Bildung und soziale Wohlfahrt               Alice Bisaz                   Reto Roner
Tourismus, Kultur und Freizeit                Paolo La Fata               Gian Reto Melchior
Verkehr                                                   Gian Reto Melchior      Duri Joos
Umwelt                                                   Duri Joos                      René Oswald
Finanzen und Wirtschaft                         Gian Peter Niggli         Alice Bisaz
Bau und Planung                                    René Oswald                Paolo La Fata
 
Das Amt der Gemeindevizepräsidentin übernimmt Alice Bisaz als dasjenige Vorstandsmitglied, welches an der letzten Gesamtwahl die meisten Stimmen erhalten hat.
 
Der Gemeindevorstand wird seine Sitzungen wie bis anhin im Zweiwochenrhythmus jeweils am Montagabend mit Sessionsunterbrüchen während den Schulferien abhalten. Die fixen Termine für die Gemeindeversammlungen wurden auf den 03. April, 30. Juni und 11. Dezember festgelegt. Der Politkalender mit allen Daten ist auf der Internetseite der Gemeinde unter der Rubrik «Politik» aufgeschaltet.
 

Wahl der Kommissionen und Delegierten

Zu Beginn der neuen Amtsperiode sind die ständigen Kommissionen neu zu besetzen. Interessierte wurden durch öffentlichen Aufruf auf der Internetseite und den sozialen Kanälen eingeladen, sich für die Wahl in einer Gemeindekommission zu melden. Aufgrund der eingegangenen Bewerbungen nahm der Gemeindevorstand die Wahl der Kommissionen anlässlich seiner ersten ordentlichen Sitzung vor. Ebenfalls bestimmt wurden die Gemeindedelegierten in die verschiedenen Verbände, Organisationen und Institutionen. Die vollständige Liste mit den Kommissionen und Delegierten für die Amtsperiode 2025-2028 ist auf der Internetseite der Gemeinde www.samedan.ch unter der Rubrik «Politik» zu finden. Der Gemeindevorstand dankt allen für das Interesse und die Bereitschaft, sich für die Gemeinde Samedan zu engagieren.
 

Kritik an der Teilrevision des kantonalen Krankenpflegegesetzes (KPG)

Aufgrund der sich stetig verschlechternden finanziellen Lage der Bündner Spitäler will die Regierung Massnahmen ergreifen, um die kurz- oder mittelfristig drohende Insolvenz der betroffenen Spitäler abzuwenden und die dezentrale Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen. Mit einer Anpassung des Krankenpflegegesetzes soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um den öffentlichen Spitälern im Notfall kantonale Überbrückungsdarlehen auf der Basis eines Rahmenkredites von 100 Millionen Franken zu gewähren. Die Gemeinden sollen sich mit 50 Prozent an allfälligen Verlusten aus der Darlehensgewährung beteiligen. Der Gemeindevorstand hat sich intensiv mit der geplanten Teilrevision befasst und in einer ausführlichen Stellungnahme mehrere Punkte kritisiert.Zum einen wird eine grundlegende und umfassende Durchleuchtung der Spitallandschaft Graubünden als Basis für eine nachhaltige Strukturbereinigung vermisst. Es fehlt namentlich eine kritische Auseinandersetzung mit der hohen Spitaldichte und dem Leistungsangebot der einzelnen Spitäler. Massnahmen, die sich auf die Zuführung weiterer Mittel ohne Änderungen der Rahmenbedingungen beschränken, sind reine Symptombekämpfung und konservieren bestehende Strukturen. Zum anderen ist ein Wechsel von der gemischten Spitalfinanzierung von Kanton und Gemeinden zur getrennten Finanzierung alleine durch den Kanton ins Auge zu fassen. Schliesslich soll der Kanton anstelle von zinslosen, rückzahlbaren Darlehen im Bedarfsfall à-fonds-perdu-Beiträge – wovon in der aktuellen Situation ohnehin auszugehen ist –  gewähren. Diese sind zu 100% vom Kanton zu tragen. Sollte der Kanton auf die Mithaftung der Gemeinden beharren, darf die Gewährung von Darlehen nur mit dem Einverständnis aller Gemeinden der betroffenen Spitalregion erfolgen und nicht bloss nach einer Anhörung der Gemeindevorstände. Angesichts der Tragweite von Entscheiden betreffend die Finanzierung oder die Organisation der Spitäler genügen Mehrheitsbeschlüsse der Gemeinden nicht. Es sind grundsätzlich einstimmige Beschlüsse vorauszusetzen.
 

Vorbehalte zur künftigen Organisation der Stiftung SGO

Die Oberengadiner Gemeinden wurden eingeladen, zur künftigen Organisationsstruktur der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) Stellung zu nehmen. Die SGO beabsichtigt, ihre Organisation unabhängig von der zukünftigen Ausrichtung des Spitals anzupassen. Die SGO verfügt in der heutigen Organisationsform über drei Führungsorgane: es sind dies der Stiftungsrat mit je einem Mitglied aus den Gemeindeexekutiven der elf Gemeinden des Oberengadins, der fünfköpfige Verwaltungsrat (davon eine Person aus dem Stiftungsrat) sowie der CEO und die Geschäftsleitung. Diese Dreiteilung soll in der Weiterentwicklung der Organisation im Grundsatz beibehalten werden, allerdings mit einer stärkeren Vertretung des Stiftungsrates im Verwaltungsrat. Dies wird vom Gemeindevorstand abgelehnt. Eine zentrale Aufgabe des Stiftungsrates ist die Kontrolle über die Geschäftsführung des Verwaltungsrates. Wenn zwei von fünf Verwaltungsräten gleichzeitig ihrem Aufsichtsgremium angehören, ist dies mit den Anforderungen an die Corporate Governance nicht vereinbar. Auch die neue Position eines Delegierten des Verwaltungsrates wird aufgrund von möglichen Interessenskonflikten, Machtkonzentrationen und Abhängigkeitsverhältnissen kritisch hinterfragt. Zudem wird der Verwaltungsrat durch die Delegation wichtiger Aufgaben an eine einzelne Person als Gesamtgremium geschwächt und ein Stück weit aus der Verantwortung genommen. Auch wird der Führungsanspruch des Verwaltungsratspräsidenten teilweise untergraben. Im Sinne der guten Corporate Governance wird eine klare Trennung zwischen Verwaltungsrat und CEO/Geschäftsleitung empfohlen. Im angepassten Organisationsmodell steht auch ein zusätzliches Gremium in Form eines Beirates zur Diskussion. Dies widerspricht dem deklarierten Ziel der «Verschlankung der Organisation» und findet deshalb keine Unterstützung. Hingegen besteht nach Ansicht des Gemeindevorstandes ein Vakuum bei der Aufsichtsfunktion. Zwar verfügt die SGO über eine Revisionsstelle, allerdings beschränkt sich diese auf die Prüfung des Rechnungswesens. Als oberstes Organ obliegt die Aufsichtsfunktion dem Stiftungsrat. Ob der Stiftungsrat diese Aufgabe angesichts der begrenzten Ressourcen auch angemessen wahrnehmen kann, ist fraglich. Der Gemeindevorstand schlägt deshalb vor, ein Kontrollorgan einzusetzen und dieses mit den entsprechenden Kompetenzen auszustatten. Es soll als verlängerter Arm des Stiftungsrates und der Gemeinden agieren, die Geschäftsführung der SGO überwachen und jährlich Bericht erstatten. Die jüngsten Ereignisse und die aktuelle Entwicklung untermauern den Bedarf nach einer wirkungsvollen Aufsicht.
 

Baubewilligungen

Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Chiara Rampoldi, Parzelle Nr. 1478 in Quadrellas, Erweiterung Balkon an der Nordostfassade; STWEG Chesa Allegria und Fortuna, Parzelle Nr. 416 an der Via Veglia, Neubau einer Photovoltaikanlage; STWEG Andrea und Corado Vondrasek, Parzelle Nr. 1582 in Quadrellas, Realisierung einer Photovoltaikanlage; STWEG Chesa Chascharia, Parzelle Nr. 66 in San Bastiaun, Dachsanierung. Darüber hinaus wurde eine Konzession für die Entnahme von Grundwasser für den Betrieb einer Wärmepumpe auf den Parzellen Nr. 1656 und 1765 in Promulins erteilt. 
 
(Pre)